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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Bei Einkünften auf vertraglicher Grundlage ist von den vertragsmäßig bedungenen Leistungen auszugehen, solange nicht der Nachweis erbracht ist, dass sie trotz gerichtlicher Geltendmachung uneinbringlich seien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002759.X02Im RIS seit
22.01.2002