RS Vwgh 1952/12/22 2380/50

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Veröffentlicht am 22.12.1952
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12535;

Rechtssatz

Wenn die Bestimmung eines Gesetzes offenkundig verfehlt ist, dann können aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen keine Schlüsse gezogen werden, die zu einer sinnwidrigen Auslegung einer anderen Vorschrift führen, und verliert der Auslegungsgrundsatz, daß mit dem gleichen Wort im selben Gesetz auch der gleiche Begriff zu verbinden ist, seine Durchschlagskraft.

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E 22.12.1952, 2380/50 #1 VwSlg 694 F/1952

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950002380.X01

Im RIS seit

22.12.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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