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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs4 impl;Rechtssatz
Hinsichtlich der Abstandnahme von der Hereinbringung einer ungebührlichen Leistung wegen unverhältnismäßiger Kosten und Weiterungen des Verfahrens hat der Empfänger der Leistung keine Parteistellung und kein Recht auf Bescheiderteilung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952000272.X09Im RIS seit
01.10.2004