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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1 impl;Rechtssatz
Lag einer zu Unrecht entrichteten Leistung der Kriegsopferversorgung eine rechtskräftige Entscheidung nicht zu Grunde, so genügt, um die Vorschreibung des Ersatzes zu ermöglichen, die Anerkennung der Ungebührlichkeit durch den Empfänger.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952000272.X03Im RIS seit
01.10.2004