Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Beachte
y13961; yk14241Rechtssatz
Der Grundsatz des Parteiengehörs wurde nicht verletzt, wenn der Steuerpflichtige bei der Betriebsprüfung, auf deren Ergebnis die Steuerbemessung beruhte, zugegen war und ihm das Prüfungsergebnis vorgehalten wurde.
*
E 6.2.1953, 384/52 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952000384.X01Im RIS seit
06.02.1953