RS Vwgh 1953/2/13 1336/52

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Veröffentlicht am 13.02.1953
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer offenen Handelsgesellschaft gilt der Stichtag der Vermögensauseinandersetzung als Tag, an dem die verbleibenden Gesellschafter die bis dahin dem ausscheidenden Gesellschafter gehörigen Anteile an den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens erwerben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952001336.X01

Im RIS seit

13.02.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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