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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer offenen Handelsgesellschaft gilt der Stichtag der Vermögensauseinandersetzung als Tag, an dem die verbleibenden Gesellschafter die bis dahin dem ausscheidenden Gesellschafter gehörigen Anteile an den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens erwerben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952001336.X01Im RIS seit
13.02.1953