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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
In der Möglichkeit der Verhängung einer primären Arreststrafe ist eine vom Gesetzgeber als zulässig erklärte strengere Ahndungsmöglichkeit zu erblicken.
Schlagworte
Geldstrafe und ArreststrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951002668.X02Im RIS seit
03.03.1953