RS Vwgh 1953/3/11 0196/51

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Veröffentlicht am 11.03.1953
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Das strenge Urkundenprinzip des Gebührenrechts gilt nicht für die Grunderwerbsteuer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951000196.X02

Im RIS seit

11.03.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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