RS Vwgh 1953/3/25 1756/52

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Veröffentlicht am 25.03.1953
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §21;

Beachte

y10772;

Rechtssatz

Die Pflege des Erblassers während seiner Krankheit gehört nicht zu den Diensten in dessen Haushalt oder Betrieb, die, wenn sie ohne Barlohn geleistet worden sind, Anspruch auf Ausscheidung eines angemessenen Betrages aus dem erbschaftsteuerlich zuzurechnenden Anfall geben können. - Die in Erfüllung der familienrechtlichen Beistandspflicht geleisteten Dienste geben der Witwe und Erbin des Erblassers keinen Anspruch auf Ausscheidung eines angemessenen Betrages aus dem ihr erschaftsteuerlich zuzurechnenden Anfall.

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E 25.3.1953, 1756/52 #1 VWSlg 733 F/1953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952001756.X01

Im RIS seit

25.03.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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