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DE-33 Bewertungsrecht DeutschlandNorm
BAO §24 Abs1 litdRechtssatz
Der Begriff des Eigenbesitzers in § 11 Z 4 des SteueranpassungsG stimmt im Wesem mit dem des Besitzers in § 309 ABGB überein. Eigenbesitzer ist nicht nur, wer auf Grund eines Rechtstitels zur Innehabung der Sache berechtigt ist oder berechtigt zu sein glaubt, sondern, wer mit der Sache wie ein Eigentümer zu schalten und zu walten gewillt ist.Der Begriff des Eigenbesitzers in Paragraph 11, Ziffer 4, des SteueranpassungsG stimmt im Wesem mit dem des Besitzers in Paragraph 309, ABGB überein. Eigenbesitzer ist nicht nur, wer auf Grund eines Rechtstitels zur Innehabung der Sache berechtigt ist oder berechtigt zu sein glaubt, sondern, wer mit der Sache wie ein Eigentümer zu schalten und zu walten gewillt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951001304.X01Im RIS seit
03.08.2021Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021