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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y13696;Rechtssatz
Erachtet die Finanzbehörde einen Widerspruch nach § 14 AbgEO für unbegründet, so kann sie ihn nicht mit Bescheid abweisen, sondern nur eine ablehnende Parteierklärung abgeben. *Erachtet die Finanzbehörde einen Widerspruch nach Paragraph 14, AbgEO für unbegründet, so kann sie ihn nicht mit Bescheid abweisen, sondern nur eine ablehnende Parteierklärung abgeben. *
E 26.3.1953, 324/51 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000324.X02Im RIS seit
26.03.1953