RS Vwgh 1953/3/26 0324/51

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Veröffentlicht am 26.03.1953
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13696;

Rechtssatz

Erachtet die Finanzbehörde einen Widerspruch nach § 14 AbgEO für unbegründet, so kann sie ihn nicht mit Bescheid abweisen, sondern nur eine ablehnende Parteierklärung abgeben. *Erachtet die Finanzbehörde einen Widerspruch nach Paragraph 14, AbgEO für unbegründet, so kann sie ihn nicht mit Bescheid abweisen, sondern nur eine ablehnende Parteierklärung abgeben. *

E 26.3.1953, 324/51 #2;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951000324.X02

Im RIS seit

26.03.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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