Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Der Abgabepflichtige ist in der Wahl seiner Mittel, die der Gestaltung seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Mittel dienen sollen, grundsätzlich nicht beschränkt; er soll hiebei nicht bevormundet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000565.X03Im RIS seit
30.03.1953Zuletzt aktualisiert am
27.04.2016