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L37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer TirolNorm
BAO §255 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0359/51 E 31. März 1953 VwSlg 739 F/1953 RS 2Stammrechtssatz
Der Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen die Vorschreibung einer Abgabe (hier einer Getränkesteuernachzahlung) ist unverbindlich, wenn er infolge eines vom Betriebsprüfer (hier bei der Getränkesteuerkontrolle) verursachten Irrtums des Steuerpflichtigen zustandegekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000360.X02Im RIS seit
31.03.1953