RS Vwgh 1953/4/22 1445/52

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Veröffentlicht am 22.04.1953
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1448/52 E 15. April 1953 VwSlg 744 F/1953 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn der Steuerpflichtige die Richtigkeit der vom Betriebsprüfer angenommenen Gewinnspanne bestreitet, es aber trotz gebotener Gelegenheit unterläßt, seine bezüglichen Behauptungen unter Beweis zu stellen, so ist die Behörde berechtigt, dem Bescheid die Ansätze des Prüfers zugrundezulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952001445.X02

Im RIS seit

22.04.1953

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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