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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1448/52 E 15. April 1953 VwSlg 744 F/1953 RS 2Stammrechtssatz
Wenn der Steuerpflichtige die Richtigkeit der vom Betriebsprüfer angenommenen Gewinnspanne bestreitet, es aber trotz gebotener Gelegenheit unterläßt, seine bezüglichen Behauptungen unter Beweis zu stellen, so ist die Behörde berechtigt, dem Bescheid die Ansätze des Prüfers zugrundezulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952001439.X02Im RIS seit
22.04.1953