RS Vwgh 1953/4/29 2963/52

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Veröffentlicht am 29.04.1953
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y17294;

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Wahrnehmungen, die sie im Zuge des Verfahrens gemacht hatte, zum Anlaß genommen hat, die Frage einer Wiederaufnahme des Verfahrens VON AMTS WEGEN zu prüfen und nach dem Ergebnis dieser Prüfung das Finanzamt mit einem der Rechtsmittelentscheidung BEIGEFÜGTEN ERLAß angewiesen hat, das Verfahren in bestimmten Punkten wieder aufzunehmen und die Frage einer allfälligen amtswegigen Wiederaufnahme in anderen Punkten zu prüfen, dann kann dieser bloße Auftrag an eine nachgeordnete Dienstelle auf die Rechtsverhältnisse des Bf weder eine rechtsfeststellende noch eine rechtsgestaltende Wirkung ausüben.

*

E 29.4.1953, 2963/52 #1 VwSlg 778 F/1953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952002963.X01

Im RIS seit

29.04.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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