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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
y17294;Rechtssatz
Wenn die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Wahrnehmungen, die sie im Zuge des Verfahrens gemacht hatte, zum Anlaß genommen hat, die Frage einer Wiederaufnahme des Verfahrens VON AMTS WEGEN zu prüfen und nach dem Ergebnis dieser Prüfung das Finanzamt mit einem der Rechtsmittelentscheidung BEIGEFÜGTEN ERLAß angewiesen hat, das Verfahren in bestimmten Punkten wieder aufzunehmen und die Frage einer allfälligen amtswegigen Wiederaufnahme in anderen Punkten zu prüfen, dann kann dieser bloße Auftrag an eine nachgeordnete Dienstelle auf die Rechtsverhältnisse des Bf weder eine rechtsfeststellende noch eine rechtsgestaltende Wirkung ausüben.
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E 29.4.1953, 2963/52 #1 VwSlg 778 F/1953
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952002963.X01Im RIS seit
29.04.1953