RS Vwgh 1953/4/29 0876/51

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Veröffentlicht am 29.04.1953
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15428;

Rechtssatz

Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen dient der Ermittlung des Sachverhaltes, nicht aber der Bestimmung der Rechtsfolgen, die sich an diesen knüpfen; sie kann aus diesem Grunde niemals Gegenstand des "freien Ermessens" sein.

*

E 29.4.1953, 876/51 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951000876.X01

Im RIS seit

29.04.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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