RS Vwgh 1953/4/30 0098/51

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Veröffentlicht am 30.04.1953
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12538;

Rechtssatz

Entscheidungen des Reichsfinanzhofes sind ein wertvoller Behelf zur Auslegung steuerlicher Vorschriften, aber nicht allgemein verbindliche Rechtsnormen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951000098.X06

Im RIS seit

30.04.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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