RS Vwgh 1953/5/11 0546/53

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Veröffentlicht am 11.05.1953
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
VwGG §26 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Behörden sind wohl verpflichtet, Beschwerden, die unzuständigerweise bei ihnen eingebracht wurden, ungesäumt an den VwGH zu übermitteln, es hemmt jedoch die durch die Übermittlung in Anspruch genommene Zeit nicht den Ablauf der Beschwerdefrist (Hinweis B 17.2.1947, 37/47).

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1953000546.X02

Im RIS seit

30.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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