RS Vwgh 1953/5/13 0549/51

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Veröffentlicht am 13.05.1953
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §255 Abs1;
BAO §255 Abs2;
  1. BAO § 255 heute
  2. BAO § 255 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 255 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 255 heute
  2. BAO § 255 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 255 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y16007;

Rechtssatz

Unter einem ziffernmäßigen "Vergleich" über die Bemessungsgrundlage oder die Höhe der Steuer, der mit einem Rechtsmittelverzicht verbunden werden kann, ist jede Einigung über die ziffernmäßige Höhe der Bemessungsgrundlage oder der Abgabe zu verstehen, bei der sich der Steuerpflichtige über die finanzielle Tragweite des "Abkommens" für den Bereich seiner damit geregelten Abgabepflicht klar sein muß. Anmerkung: Das Erkenntnis geht von der Erwägung aus, daß der Abgabenbehörde die rechtliche Möglichkeit einer Verfügung über Abgabenansprüche, damit auch die rechtliche Möglichkeit zum Abschluß eines Vergleichs im Rechtssinne (§ 1380 ff ABGB) fehle. Vergleiche hiezu auch REEGER-STOLL in BUNDESABGABENORNDUNG (Große Ausgabe), Anermerkung 2 zu § 4. *Unter einem ziffernmäßigen "Vergleich" über die Bemessungsgrundlage oder die Höhe der Steuer, der mit einem Rechtsmittelverzicht verbunden werden kann, ist jede Einigung über die ziffernmäßige Höhe der Bemessungsgrundlage oder der Abgabe zu verstehen, bei der sich der Steuerpflichtige über die finanzielle Tragweite des "Abkommens" für den Bereich seiner damit geregelten Abgabepflicht klar sein muß. Anmerkung: Das Erkenntnis geht von der Erwägung aus, daß der Abgabenbehörde die rechtliche Möglichkeit einer Verfügung über Abgabenansprüche, damit auch die rechtliche Möglichkeit zum Abschluß eines Vergleichs im Rechtssinne (Paragraph 1380, ff ABGB) fehle. Vergleiche hiezu auch REEGER-STOLL in BUNDESABGABENORNDUNG (Große Ausgabe), Anermerkung 2 zu Paragraph 4, *

E 13.5.1953, 549/51 #1 VwSlg 760 F/1953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951000549.X01

Im RIS seit

13.05.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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