Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §291;Beachte
y17093;Rechtssatz
Eine gegen eine Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion eingebrachte Berufung ist, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen, zurückzuweisen. Ein Bescheid der Finanzlandesdirektion, der sie abwies, wäre inhaltlich rechtswidrig.
*
E 27.5.1953, 1598/51 #3 VwSlg 770 F/1953
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951001598.X03Im RIS seit
11.06.2001