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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Es würde dem Sinne des Gesetzes widersprechen, dem Steuerpflichtigen in den in den Absätzen 4 und 5 des § 24 AbgRG behandelten Fällen einen Rechtsanspruch darauf einzuräumen, daß die Behörde von der ihr gegebenen Möglichkeit einer Wiederaufnahme Gebrauch macht, um so auf einem Umweg zu dem vom Gesetz abgelehnten Ergebnis zu gelangen.Es würde dem Sinne des Gesetzes widersprechen, dem Steuerpflichtigen in den in den Absätzen 4 und 5 des Paragraph 24, AbgRG behandelten Fällen einen Rechtsanspruch darauf einzuräumen, daß die Behörde von der ihr gegebenen Möglichkeit einer Wiederaufnahme Gebrauch macht, um so auf einem Umweg zu dem vom Gesetz abgelehnten Ergebnis zu gelangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952002842.X01Im RIS seit
03.06.1953