RS Vwgh 1953/6/3 2709/52

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Veröffentlicht am 03.06.1953
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §255 Abs1;
  1. BAO § 255 heute
  2. BAO § 255 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 255 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y16000;

Rechtssatz

Hat der Steuerpflichtige - unter der Bedingung, daß seiner Veranlagung eine bestimmte Bemessunggrundlage zugrunde gelegt werde - auf die Anfechtung des zu erteilenden Bescheides verzichtet, so wird die Gültigkeit dieses Verzichtes dadurch, daß sich der Steuerpflichtige UND das Finanzamt über die Höhe der sonach zu entrichtenden Steuern in einem Irrtum befunden haben, nicht ausgeschlossen.

*

E 3.6.1953, 2709/52 #1 VwSlg 777 F/1953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952002709.X01

Im RIS seit

03.06.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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