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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §255 Abs1;Beachte
y15998;Rechtssatz
Ein Rechtsmittelverzicht ist nicht deshalb ungültig, weil der Steuerpflichtige zu dessen Abgabe durch einen - sachlich gerechtfertigten - Hinweis des Betriebsprüfers auf eine sonst mögliche Erhöhung der Vorschreibung veranlaßt worden ist. *
E 3.6.1953, 0213/51 #1 VwSlg 0774 F/1953
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000213.X01Im RIS seit
03.06.1953