RS Vwgh 1953/7/8 1557/52

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Veröffentlicht am 08.07.1953
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Kommissionsgebühren sind keine Gebühren im technischen Sinn, sondern Bauschbeträge zum Ersatz von der Behörde entstandenen Barauslagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952001557.X01

Im RIS seit

16.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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