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AbgabenverfahrenNorm
BAO §217 Abs1 implizitRechtssatz
Die Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlages bei verspäteter Steuerzahlung (Vorauszahlung oder Abschlußzahlung) wird durch eine nachträgliche Herabsetzung der Vorschreibung nicht berührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000235.X01Im RIS seit
13.07.1953Zuletzt aktualisiert am
29.09.2023