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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Bei der Schätzung des Umsatzes auf Grund des Wareneinsatzes und des durchschnittlichen Rohaufschlages ist bei Waren, die ihrer Natur nach mit verschieden hohen Rohaufschlägen gehandelt werden, ein gewogener Durchschnittsrohaufschlag anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000141.X01Im RIS seit
23.09.1953Zuletzt aktualisiert am
16.10.2017