RS Vwgh 1953/9/23 0141/51

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Veröffentlicht am 23.09.1953
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der Schätzung des Umsatzes auf Grund des Wareneinsatzes und des durchschnittlichen Rohaufschlages ist bei Waren, die ihrer Natur nach mit verschieden hohen Rohaufschlägen gehandelt werden, ein gewogener Durchschnittsrohaufschlag anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951000141.X01

Im RIS seit

23.09.1953

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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