RS Vwgh 1953/9/30 2430/51

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Veröffentlicht am 30.09.1953
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z11;
ErbStG §15 Abs1 Z12;

Beachte

y10967;

Rechtssatz

Wahlspenden an eine politische Partei sind weder als Gelegenheitsgeschenke noch als Schenkung für staatliche Zwecke anzusehen.

*

E 30.9.1953, 2430/51 #1 VwSlg 817 F/1953;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951002430.X01

Im RIS seit

30.09.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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