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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §5;Beachte
y21319;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß im Beschwerdefall die Konkurspauschalgebühr nach dem Außerkrafttreten des dafür maßgeblichen Gesetzes eingehoben werden konnte, ohne daß dadurch gegen Grundsätze des Rechtsstaates verstoßen worden wäre, insbesondere nicht gegen den Grundsatz, wonach die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951002577.X02Im RIS seit
07.10.1953