RS Vwgh 2006/5/31 2001/13/0171

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Veröffentlicht am 31.05.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;
LiebhabereiV 1993;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten haben in einer realitätsnahen Ertragsprognoserechnung ihren unverzichtbaren Platz (Hinweis E 27. Mai 2003, 99/14/0331). Die laufenden Instandhaltungskosten vorsorglich zu berücksichtigen, ist für die Widerlegung eines Liebhabereiverdachtes unerlässlich. Dass es zu der für eine Prognoserechnung zwangsläufig im Wege eines Schätzungsaktes erfolgenden Vornahme des Ansatzes von Reparatur- und Instandhaltungskosten der Einholung eines bautechnischen Gutachtens durch die Behörde bedurft hätte, trifft nicht zu. Eine Rechtswidrigkeit des behördlichen Schätzungsaktes für den diesbezüglichen Kostenansatz wird mit dem Vorbringen niedrigeren Instandhaltungsaufwandes in vergangenen Jahren nicht erfolgreich aufgezeigt (siehe hiezu das zuletzt zitierte Erkenntnis vom 27. Mai 2003, 99/14/0331).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001130171.X08

Im RIS seit

29.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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