RS Vwgh 1953/10/16 1686/51

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Veröffentlicht am 16.10.1953
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §162 Abs1;
EStG 1939 §4 Abs4;
EStG 1953 §4 Abs4;

Beachte

y4125;

Rechtssatz

Nennt der Steuerpflichtige für von ihm geltend gemachte Betriebsausgaben einen Empfänger, der unbekannten Aufenthaltes oder gestorben ist, so kann die Behörde in freier Beweiswürdigung beurteilen, ob die Ausgaben als erwiesen anzunehmen sind.

*

E 16.10.1953, 1686/51 #1 VwSlg 827 F/1953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951001686.X01

Im RIS seit

16.10.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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