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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindBeachte
y4125;Rechtssatz
Nennt der Steuerpflichtige für von ihm geltend gemachte Betriebsausgaben einen Empfänger, der unbekannten Aufenthaltes oder gestorben ist, so kann die Behörde in freier Beweiswürdigung beurteilen, ob die Ausgaben als erwiesen anzunehmen sind.
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E 16.10.1953, 1686/51 #1 VwSlg 827 F/1953
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951001686.X01Im RIS seit
16.10.1953