RS Vwgh 1953/10/21 1235/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1953
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0905/52 E 28. Jänner 1953 VwSlg 703 F/1953 RS 1

Stammrechtssatz

Verhältnisse, die sich für Wirtschaftsgüter bestimmter Art aus dem Fehlen einer Inlandserzeugung und der Beschränkung der Einfuhr ergeben, sind keine außergewöhnlichen Verhältnisse, die bei der Ermittlung des gemeinen Wertes solcher Wirtschaftsgüter als Grundlage für eine Bemessung der Schenkungssteuer unberücksichtigt zu bleiben hätten. Bei uneinheitlicher Preisbildung ist als gemeiner Wert ein gewogener Durchschnittspreis anzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951001235.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten