RS Vwgh 1953/10/23 0745/52

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Veröffentlicht am 23.10.1953
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §17 Abs1 idF 1969/207 impl;

Rechtssatz

Bei dem im § 17 Abs 1 WRG 1959 verwendeten Ausdruck "besser dienen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einer näheren Abgrenzung unter Bedachtnahme auf den Sinn der gesetzlichen Vorschriften bedarf.Bei dem im Paragraph 17, Absatz eins, WRG 1959 verwendeten Ausdruck "besser dienen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einer näheren Abgrenzung unter Bedachtnahme auf den Sinn der gesetzlichen Vorschriften bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952000745.X02

Im RIS seit

23.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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