RS Vwgh 1953/10/23 0166/51

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Veröffentlicht am 23.10.1953
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15431;

Rechtssatz

Bei der Schätzung eines Warenlagers, das eine große Zahl verschiedener Waren umfaßt (hier bei einem Lebensmittelgeschäft), kann sich der Prüfer damit begnügen, auf Grund von Stichproben einen Durchschnittsaufschlag zu den Einkaufspreisen zu schätzen. Dem Steuerpflichtigen steht es in diesem Fall frei, eine Ergänzung der Stichproben zu verlangen oder Angaben zu machen, die eine genaue Errechnung eines gewogenen Durchschnittsaufschlages ermöglichen.

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E 23.10.1953, 166/51 #2 VwSlg 834 F/1953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951000166.X02

Im RIS seit

23.10.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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