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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15431;Rechtssatz
Bei der Schätzung eines Warenlagers, das eine große Zahl verschiedener Waren umfaßt (hier bei einem Lebensmittelgeschäft), kann sich der Prüfer damit begnügen, auf Grund von Stichproben einen Durchschnittsaufschlag zu den Einkaufspreisen zu schätzen. Dem Steuerpflichtigen steht es in diesem Fall frei, eine Ergänzung der Stichproben zu verlangen oder Angaben zu machen, die eine genaue Errechnung eines gewogenen Durchschnittsaufschlages ermöglichen.
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E 23.10.1953, 166/51 #2 VwSlg 834 F/1953
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000166.X02Im RIS seit
23.10.1953