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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Für die Begründung des Anspruches auf Kriegsopferversorgung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951002241.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.06.2009