RS Vwgh 1953/10/30 1888/51

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Veröffentlicht am 30.10.1953
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33 Bewertungsrecht

Beachte

y11167; yk11571

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des Gesamtvermögens eines Steuerpflichtigen sind Anteile, die diesem an einem Wirtschaftsgut zustehen, für das ein Einheitswert festgesetzt ist, mit dem entsprechenden Teil des Einheitswertes dieses Wirtschaftsgutes anzusetzen. *

E 30.10.1953, 1888/51 #1 VwSlg 839 F/1953;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951001888.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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