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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §3;Beachte
y11167; yk11571Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Gesamtvermögens eines Steuerpflichtigen sind Anteile, die diesem an einem Wirtschaftsgut zustehen, für das ein Einheitswert festgesetzt ist, mit dem entsprechenden Teil des Einheitswertes dieses Wirtschaftsgutes anzusetzen. *
E 30.10.1953, 1888/51 #1 VwSlg 839 F/1953;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951001888.X01Im RIS seit
14.01.2002