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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Beachte
y16017; yk16208Rechtssatz
Die Berufung gegen einen abgeleiteten Bescheid - soweit sie darauf gestützt wird, daß die im zugrundegelegten Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien - ist nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen. *
E 11.11.1953, 3185/52 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952003185.X01Im RIS seit
11.11.1953