Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §94 Abs1;Rechtssatz
Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 94 Abs 1 KOVG wonach die Schiedskommission unter Ausschluss der Parteienöffentlichkeit zu entscheiden hat.Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Paragraph 94, Absatz eins, KOVG wonach die Schiedskommission unter Ausschluss der Parteienöffentlichkeit zu entscheiden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952001110.X01Im RIS seit
18.11.1953