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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §273 Abs1 lita impl;Rechtssatz
Ein Rechtsmittel gegen einen vermeintlich ergangenen Bescheid, der aber in Wahrheit nicht ergangen ist, ist als unzulässig zurückzuweisen und nicht als unbegründet abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1951000843.X04Im RIS seit
08.01.1954