RS Vwgh 1954/1/8 0843/51

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Veröffentlicht am 08.01.1954
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §273 Abs1 lita impl;

Rechtssatz

Ein Rechtsmittel gegen einen vermeintlich ergangenen Bescheid, der aber in Wahrheit nicht ergangen ist, ist als unzulässig zurückzuweisen und nicht als unbegründet abzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1951000843.X04

Im RIS seit

08.01.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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