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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2 impl;Rechtssatz
Bei Veranlagung zur Vermögensteuer ist eine Verminderung des "sonstigen Vermögens" des Steuerpflichtigen, die sich aus einer Erhöhung der Einkommenssteuervorschreibung durch Berufungsentscheidung ergibt, von Amts wegen zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1951000843.X02Im RIS seit
08.01.1954