RS Vwgh 1954/1/8 0843/51

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Veröffentlicht am 08.01.1954
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Hat es das Finanzamt unterlassen, dem Steuerpflichtigen die Ergebnisse der im Ermittlungsverfahren aufgenommenen Beweise vorzuhalten, so kann dieser Mangel durch einen entsprechenden Vorhalt im Rechtsmittelverfahren behoben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1951000843.X01

Im RIS seit

08.01.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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