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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2 impl;Rechtssatz
Hat es das Finanzamt unterlassen, dem Steuerpflichtigen die Ergebnisse der im Ermittlungsverfahren aufgenommenen Beweise vorzuhalten, so kann dieser Mangel durch einen entsprechenden Vorhalt im Rechtsmittelverfahren behoben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1951000843.X01Im RIS seit
08.01.1954