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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienBeachte
y15435;Rechtssatz
Die vom Magistrat der Stadt Wien im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer für Wien festgelegten Richlinien bilden eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Eigenverbrauchs an Wein durch die Erzeuger, wenn nicht besondere Umstände glaubhaft gemacht werden, die im einzelnen Fall auf einen höheren Eigenverbrauch schließen lassen.
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E 27.1.1954, 1585/52 #1 VwSlg 871 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952001585.X01Im RIS seit
27.01.1954