RS Vwgh 1954/1/27 1585/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1954
beobachten
merken

Index

L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;
GetränkesteuerG Wr 1948 §9;

Beachte

y15435;

Rechtssatz

Die vom Magistrat der Stadt Wien im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer für Wien festgelegten Richlinien bilden eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Eigenverbrauchs an Wein durch die Erzeuger, wenn nicht besondere Umstände glaubhaft gemacht werden, die im einzelnen Fall auf einen höheren Eigenverbrauch schließen lassen.

*

E 27.1.1954, 1585/52 #1 VwSlg 871 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952001585.X01

Im RIS seit

27.01.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten