RS Vwgh 1954/2/11 3011/52

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Veröffentlicht am 11.02.1954
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Zuständigkeit einer Behörde richtet sich nach der verfahrensrechtlichen Lage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung.

Schlagworte

Maßgebender Zeitpunkt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952003011.X02

Im RIS seit

05.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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