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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §36;Rechtssatz
Dienstnehmer sind nicht nur die auf Grund eines Dienstvertrages beschäftigten Personen, sondern alle Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis, also in einem faktischen Zustande persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden zum Empfänger der Arbeit stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953001898.X01Im RIS seit
19.08.2003