RS Vwgh 1954/2/18 1898/53

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Veröffentlicht am 18.02.1954
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §36;
BRG §2 Abs2;
  1. ArbVG § 36 heute
  2. ArbVG § 36 gültig ab 07.02.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 47/1979

Rechtssatz

Dienstnehmer sind nicht nur die auf Grund eines Dienstvertrages beschäftigten Personen, sondern alle Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis, also in einem faktischen Zustande persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden zum Empfänger der Arbeit stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1953001898.X01

Im RIS seit

19.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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