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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239;Beachte
y16840;Rechtssatz
Hat ein Steuerpflichtiger die ihm mit vorläufigem Bescheid vorgeschriebene Vermögenszuwachsabgabe und Vermögensabgabe in Bundesschuldverschreibungen entrichtet und wurde der vorläufige Bescheid durch den endgültigen Freistellungsbescheid ersetzt, so kann der Steuerpflichtige die Erstattung der Abgabe nur in Bundeschuldverschreibungen fordern.
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E 19.2.1954, 892/51 #1 VwSlg 888 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1951000892.X01Im RIS seit
19.02.1954