RS Vwgh 1954/3/5 0525/54

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Veröffentlicht am 05.03.1954
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13072;

Rechtssatz

Die Weigerung des Finanzamtes, einen zur Einbringung einer Steuer gerichtlich gepfändeten Betrag freizugeben, ist kein behördlicher Bescheid.

*

B 5.3.1954, 525/54 #1 VwSlg 901 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1954000525.X01

Im RIS seit

05.03.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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