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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §68 Abs1;Beachte
yk11870;Rechtssatz
Bei der Einheitsbewertung eines Unternehmens hat der Firmenwert außer Anschlag zu bleiben, wenn er nicht gegen Entgelt erworben oder durch besondere Aufwendungen geschaffen worden ist oder sich bei Unternehmen bestimmter Art eine feste allgemeine Verkehrsauffassung über den Firmenwert gebildet hat. *
E 10.3.1954, 2548/53 #1 VwSlg 904 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953002548.X01Im RIS seit
14.01.2002