RS Vwgh 1954/3/17 2662/53

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Veröffentlicht am 17.03.1954
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/03 Nationalbank

Norm

DevG §20 Abs3;
DevG §23 Abs1;
DevG §5 Abs1;
Kundmachung OeNB DE 1950/38;

Beachte

y23949; yk23980

Rechtssatz

Die genehmigungsfreie Ausfuhr des von der Österreichischen Nationalbank bestimmten Schillingbetrages im Reiseverkehr setzt zwar nicht voraus, daß jede von mehreren gleichzeitig ausreisenden Personen den auf sie entfallenden Freibetrag beim Grenzübertritt selbst bei sich führt, wohl aber, daß der Betrag gleichzeitig mit ihrem Grenzübertritt in das Ausland verbracht wird.

*

E 17.3.1954, 2662/53 #1 VwSlg 910 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1953002662.X01

Im RIS seit

17.03.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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