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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
DevG §20 Abs3;Beachte
y23949; yk23980Rechtssatz
Die genehmigungsfreie Ausfuhr des von der Österreichischen Nationalbank bestimmten Schillingbetrages im Reiseverkehr setzt zwar nicht voraus, daß jede von mehreren gleichzeitig ausreisenden Personen den auf sie entfallenden Freibetrag beim Grenzübertritt selbst bei sich führt, wohl aber, daß der Betrag gleichzeitig mit ihrem Grenzübertritt in das Ausland verbracht wird.
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E 17.3.1954, 2662/53 #1 VwSlg 910 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953002662.X01Im RIS seit
17.03.1954