RS Vwgh 1954/3/30 1195/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1954
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2668/51 E 3. März 1953 RS 2

Stammrechtssatz

In der Möglichkeit der Verhängung einer primären Arreststrafe ist eine vom Gesetzgeber als zulässig erklärte strengere Ahndungsmöglichkeit zu erblicken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1951001195.X02

Im RIS seit

09.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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