RS Vwgh 1954/5/26 1799/53

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Veröffentlicht am 26.05.1954
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §15 Abs1 litb;
DevG §23 Abs1;
DevG §3 Z3;

Beachte

y23981;

Rechtssatz

Die Unterlassung der Anmeldung einer Forderung gegen einen Devisenausländer bei der Österreichischen Nationalbank und die Verfügung über eine solche Forderung ohne Genehmigung der Österreichischen Nationalbank sind auch dann zwei voneinander verschiedene Straftaten, wenn sie sich auf dieselbe Forderung beziehen. Für die Strafbarkeit der Verfügung über eine Forderung gegen einen Devisenausländer ohne Zustimmung der Verfügung den beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg erzielt hat und ob der Verfügende mit dem Eingang der Forderung rechnen konnte.

*

E 26.5.1954, 1799/53 #1 VwSlg 956 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1953001799.X01

Im RIS seit

26.05.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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